Zustiftung

Eine als Zustiftung im Verwendungszweck der Überweisung gekennzeichnete Spende dient der langfristigen Zukunft der Kreuzburg.

Steuerlich wird sie ähnlich wie eine normale Spende behandelt, mit der Möglichkeit des erweiterten Sonderausgabenabzugs. Dafür muss sie jedoch langfristig angelegt werden. Der Vermögensstock der Stiftung wird damit erhöht.

Ebenso wie bei Spenden, die aus Anlass der Neugründung in den Vermögensstock der Stiftung eingebracht werden (sog. Erstdotation), besteht bei Zuwendungen in den Vermögensstock bereits bestehender Stiftungen (Zustiftungen) ein erweiterter steuerrechtlicher Sonderausgabenabzug. Beide Arten von Spenden in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung (Erstdotationen und Zustiftungen) können auf Antrag des Steuerpflichtigen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro abgezogen werden (§ 10b Abs. 1a S. 1 EStG). Diese Abzugsmöglichkeit ist neben dem üblichen Spendenabzug möglich.

Zustiftungen fördern langfristige Planungen, Projekte und Hilfszusagen. Die Erträge aus der Anlage fließen regelmäßig und dauerhaft in die durch die Satzung bestimmten Aufgaben der Stiftung.

Zustiftungen sind ab einem Betrag in Höhe von 2.500 EUR möglich. Diese kann dann durch Beträge in beliebiger Höhe weiter aufgestockt werden.

Zustiftungen können in Form einmaliger oder mehrmaliger, regelmäßiger Zuwendungen erfolgen. Auch Immobilien, Grundstücke, Liegenschaften oder Sachgegenstände können als Zustiftung eingebracht werden. Möglich ist auch eine Zustiftung durch testamentarische Verfügung.

Als Stifter erhalten Sie eine Stiftungsurkunde und eine Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt.

Unser Konto für Ihre Zustiftung:
Franziskus-Stiftung Kreuzburg
Sparkasse Hanau
IBAN: DE06 506 50023 0000 134585
BIC: HELADEF1HAN